Einwohnermelderegister in Spanien
Sie müssen sich beim Einwohnermeldeamt in Spanien in der Gemeinde, in der Sie leben, anmelden. Sie müssen folgendes hierher mitbringen: NIE-nummer, Reisepass und Mietvertrag.
Einen Blanko-Mietvertrag können Sie in den meisten Buchhandlungen kaufen, in denen die spanischen Mietbedingungen gelten. Der Mietvertrag muss von beiden Parteien (Mieter/Vermieter) unterzeichnet werden und kann anschließend bei der Gemeinde als Dokumentation verwendet werden.
„Gemeinde“ heißt “Ayuntamiento” auf Spanisch und Sie müssen sich an die Abteilung „Padrón de habitantes“ wenden. Hier erhalten Sie ein Formular, das ausgefüllt und unterschrieben werden muss. Für jedes Familienmitglied muss ein Formular ausgefüllt werden.
Die deutsche Liste
Wenn Sie sich in Spanien in das Bevölkerungsregister eintragen, kann es sinnvoll sein, sich auch in die deutsche Liste einzutragen, damit das Außenministerium im Krisenfall die Kontrolle darüber hat, wo sich im Ausland lebende Deutsche aufhalten.
Lesen Sie mehr über die Registrierung für die deutsche Liste hier
Auszug aus Deutschland
Wenn Sie Ihren Wohnsitz aus Dänemark verlegen, müssen Sie einige Dinge beachten, z. B. Ihre Steuerpflicht, Ihren Krankenversicherungsschutz, die Verwendung der Nem-id usw.
Wenn Sie für mehr als 6 Monate nach Spanien ziehen, müssen Sie dies der Gemeinde im Self-Service unter “Meldung eines Umzugs ins Ausland” mitteilen. Wenn Sie einen Umzug nach Spanien melden, werden Sie im CPR als ins Ausland gereist registriert.
Einwohnermelderegister in Spanien
Wenn Sie sich weniger als 6 Monate in Spanien aufhalten, können Sie bei der Gemeinde beantragen, in Deutschland gemeldet zu bleiben. Voraussetzung dafür ist, dass Sie über Ihre Wohnung in Deutschland vollständig verfügen können. Das bedeutet, dass sie in keiner Weise vermietet werden darf – auch nicht untervermietet oder verliehen.
Wenn Sie nicht vollständig über die Immobilie verfügen können, können Sie die Gemeinde um eine spezielle Prüfung bitten, ob Sie während Ihres Aufenthalts in Spanien weiterhin als Einwohner in Deutschland gemeldet sein können.
HILFE FÜR DEN SPANISCHEN ZIVILSTANDSSTATUS
WICHTIG – DIESER SERVICE IST NUR AN DER COSTA DEL SOL UND UMGEBUNG VERFÜGBAR
Preis: € 95,- pro Person
Ihre Vorteile:
- Wir helfen Ihnen, Probleme zu vermeiden
- Wir suchen Sie, damit Sie in der richtigen Kanzlei ankommen
- Wir sorgen dafür, dass Sie die richtigen Papiere dabei haben
- Deutschsprachige Mitarbeiter
- Hin und her fahren
Auch der Wechsel zu einer spanischen Adresse ist in mehreren unserer Paketlösungen enthalten.
Wie?
Der gesamte Prozess ist wie folgt:
- Registrieren Sie sich im untenstehenden Formular und laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch
- Wir werden uns mit Ihnen in Verbindung setzen, um den Tag zu finden, der am besten zu Ihnen passt
- Am vereinbarten Tag holen wir Sie ab und fahren Sie in die Gemeinde
- Hier erhalten wir den Antrag auf Eintragung in das spanische Bevölkerungsregister unterschrieben
- Anschließend fahren wir Sie/Euch wieder nach Hause